Persönlicher Schutz
Eine Personenversicherung dient dem unmittelbaren Schutz der versicherten Person bzw. des versicherten Personenkreises.
Die Personenversicherung ist eine Versicherungsart, bei der die persönlichen Risiken des Versicherten abgedeckt werden. Bei der Lebensversicherung und der Unfallversicherung sowie bei den anderen Arten der Personenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls den vereinbarten Betrag an Kapital und Rente zu zahlen oder die sonst vereinbarte Leistung zu bewirken.