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News-Archiv | Artikel vom 26.02.2020

E-Roller, Mofas & Co.: Jetzt Versicherungs­kenn­zeichen erneuern

Wenn die Tage länger werden, knattert und surrt es wieder auf deutschen Straßen und Radwegen: Mofa- und Moped-Besitzer holen ihre „heißen Öfen“ wieder für eine Spritztour aus der Garage. Auch E-Roller erfreuen sich bei vielen Menschen steigender Beliebtheit – vor allem in Großstädten sorgen sie für den schnellen und flexiblen Transport von A nach B.

Doch ohne Versicherungs­schutz muss das Zweirad in der Garage bleiben. Wer Gas geben möchte, braucht zwar keine Zulassung, jedoch eine Haftpflichtversicherung. Diese muss bis 1. März jeden Jahres neu abgeschlossen werden. Zur Kennzeichnung wechselt jährlich die Farbe des Versicherungs­kenn­zeichens. Für 2020 wird es schwarz sein.

Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?

  • Mofas und Mopeds mit unter 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h
  • E-Roller die maximal 45 km/h fahren
  • Quads und Trikes mit unter 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung ab 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h
  • Segways mit elektronischem Antrieb, die maximal 20 km/h fahren
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Alte DDR-Mopeds und -Mofas mit einer Geschwindigkeit von maximal 60 km/h.
    Voraussetzung: Sie wurden bereits vor dem 1. März 1992 versichert.

Was passiert, wenn man ohne gültiges Kennzeichen fährt?
Wer mit seinem E-Roller oder Mofa ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. Die Strafen können schmerzhaft ausfallen und reichen von der Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Noch ärgerlicher: Verursachen Sie einen Unfall, müssen E-Roller- und Mofa-Besitzer ohne Versicherungsschutz für den gesamten Schaden alleine aufkommen – Schadensersatzleistungen inklusive.

Wo erhält man Versicherungskennzeichen?
Versicherungskennzeichen bekommt man schnell und unkompliziert bei jeder Versicherungsagentur. Viele Versicherer bieten die Kennzeichen mittlerweile online an: Nach wenigen Tagen befindet sich das Kennzeichen im Briefkasten und dem Fahrspaß steht nichts mehr entgegen.




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