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Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

VermögensschadenhaftpflichtDie Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Tätige aus dem Dienstleistungssektor. Das betrifft diejenigen Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und sowohl als oder aufsichtsführend für andere tätig werden.
 

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert somit begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Diese ist für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (wie z. Bsp. Rechtsanwälte, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare, Wirtschaftsprüfer) von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spricht man vom sogenannten Verstoßprinzip – das bedeutet, dass Vermögensschäden in der Regel nicht sofort sichtbar werden, sondern erst nach einiger Zeit zutage treten. Dem trägt dann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Rechnung.
Der Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

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