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News-Archiv | Artikel vom 01.06.2022

Urlaubspläne? 5 Bausteine für sicheres Relaxen

Ob mehrere Wochen in der Ferne oder ein verlängertes Wochenende hierzulande - die Urlaubszeit zählt zur kostbarsten Zeit des Jahres. Die gebuchte Auszeit vom Alltag und Job soll den Akku aufladen und echte Quality-Time mit Familie und Freunden ermöglichen. Umso ärgerlicher, wenn die Reisepläne kurz vorher abgesagt oder sogar mittendrin abgebrochen werden müssen.

Wie unwägbar die eigene Gesundheit und damit auch Reisemöglichkeiten sein können, zeigt zudem die Corona-Pandemie seit fast zwei Jahren.

Die wertvolle Zeit ist nicht zu ersetzen, höchstens nachzuholen. Doch das hängt meist vom Haushaltsbudget ab. Nicht selten wird für einen Jahresurlaub mit der Familie lange gespart. Selbst eine Auszeit übers Wochenende kostet schnell mehrere hundert Euro. Bleibt man auf den Kosten sitzen, ist so schnell nicht wieder an Urlaub zu denken. Deshalb ist es ratsam, seine Reise- und Erholungspläne entsprechend abzusichern.

Reiserückritt
Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt. Als Gründe zählen beispielsweise eine Schwangerschaft, ein Todesfall in der Familie, ein Unfall, Arbeitsplatzverlust, Schäden am Wohneigentum durch einen Sturm oder ein Feuer oder auch schwere Krankheiten. Ob eine Covid-Erkrankung als Grund zählt, ist vor einem Abschluss den Bedingungen der Versicherung zu entnehmen. Hier haben die Anbieter ihre Leistungen sehr unterschiedlich ans Pandemiegeschehen angepasst.

Reiseabbruch
Eine Erkrankung (eines Angehörigen in der Heimat) oder auch unerwartete Begebenheiten am Urlaubsort können eine vorzeitige Rückreise erfordern. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist. Die Gründe sind denen der Reiserücktrittsversicherung ähnlich, daher gibt es die Reiseabbruch- auch oft (nur) in Kombination mit einer Reiserücktrittspolice.

Reisegepäck
Sicher am Zielort gelandet, stellt man mit Erschrecken fest, dass Koffer fehlen oder beschädigt sind. Den Schaden ersetzt eine Reisegepäckversicherung, solange sich das Gepäck im Gewahrsam der Fluggesellschaft befand. Darüber hinaus sind Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit mitversichert.

Auslandskranken
Mit wenigen Ausnahmen leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bei Fernreisen ist man dann Selbstzahler. Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist nicht mitversichert.

Reise-Schutzbrief
Über einen Reise-Schutzbrief unterstützen Versicherer über ihre Servicezentrale bei Problemen vor Ort. So hat man immer einen Ansprechpartner im Schadenfall, der über Sprachbarrieren hinweghelfen und vermittelnd helfen kann.    




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